Bei dieser Variante agiert der Dolmetscher als „Vermittler“ zwischen zwei Personen, indem er deren Aussagen in der jeweils anderen Sprache wiedergibt.
Das Begleitdolmetschen ist bei sehr kleinen Gruppen (im Idealfall zwei Personen) geeignet, wie zum Beispiel Begleitung zu den Kliniken, Behörden, Anwaltskanzleien, Polizeipräsidien, Amts- und Landgerichte uvm.
Für größere Gruppen sollte ein zweiter Dolmetscher herangezogen bzw. simultan oder konsekutiv gedolmetscht werden.